Wenn die Kriegskasse leer ist streitet es sich schlecht. Der Blogger und Forenbetreiber Michael Frison zieht dennoch vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) um klären zu lassen, ob die Aufforderung zum Löschung seines Artikels rechtens war.
Hintergrund ist, in dem von Michael Frison seit 10 Jahren betriebenen Nürburgring Forum (N-Forum) wurde von ihm Behauptungen aufgestellt, die von einer Projektentwicklungsgesellschaft und deren Geschäftsführer abgemahnt wurden. Zwar nahm Frison den Artikel vom Netz, weigerte sich aber eine strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Das juristische Nachspiel ist kurz erklärt; Die Kläger erwirkten eine einstweilige Verfügung beim Landgericht (LG) Köln, die Anwälte Fison’s legten dagegen Widerspruch ein und verloren. Daraufhin ging man in Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln. Auch, wenn später die strittigen Parteien den bisherigen Streit für erledigt erklärten, brummte das OLG dem Forenbetreiber mit einem 17-seitigen Beschluss einen Großteil der Kosten auf. Begründung: er verteidige in der Sache „die Rechtmäßigkeit der in Rede stehenden Aussage“ und sei deshalb auch dann noch zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet gewesen, als der Artikel bereits gelöscht war (Wiederholungsgefahr).