Immer häufiger werden die Zeiten zwischen zwei dienstlichen Aufgaben genutzt um seinen privaten Facebookaccount zu pflegen. Private Internetnutzung kann allerdings den Job kosten, worüber sich viele Beschäftigte nur unzureichend bewusst sind.
Vor einiger Zeit wurde ich gebeten in einem Betrieb mit gut 50 Beschäftigten die Verbindlichkeiten zu regeln und mit den Gläubigern (inkl. dem Finanzamt) Zahlungs-vereinbarungen zu vereinbaren um eine Insolvenz der betreffenden GmbH abzuwenden. Schließlich stand die Gefahr der Insolvenzverschleppung im Raum, aufgrund von Zahlungsunfähigkeit. Um nicht mit den Ordnern das Unternehmen zu verlassen, belegte ich für einige Tage einen Schreibtisch im betreffenden Unternehmen.
Schon am ersten Tag fiel mir etwas auf, was gar nicht mit meinem Auftrag zu tun hatte. Nämlich, so ziemlich jeder angestellte Beschäftige surfte während seiner Arbeitszeit privat im Internet. Facebook, die Seite des Lieblingssportclubs, die beste Verbindung der nächsten Urlausreise sowie diverse Datingseiten waren nur einige der beliebtesten Aufrufe.
Auf meine dezente Frage, ob dies denn schon einmal zu Problemen wie z.B. Abmahnungen geführt hätte erhielt ich zur Antwort: „Da müssen Sie erst einmal unseren Geschäftsführer sehen, der mit einigen seiner Außendienstmitarbeiter Witze, Bilder und Kurzvideos austauscht – je heftiger desto besser!“
Es steht mir nicht zu, den persönlichen Führungsstil des geschäftsführenden Gesellschafter zu bewerten. Fakt ist aber, dass der dortige Außendienst komplett aus Handelsvertretern besteht, die ihre Arbeitszeit selber bestimmen können. Das sieht bei einem Angestellten völlig anders aus. Der wird an seinem Arbeitsplatz fürs Arbeiten bezahlt. Das bedeutet, das private Surfen im Internet ist erst einmal vom Grundsatz verboten, sofern es vom Arbeitgeber nicht grundsätzlich erlaubt ist. Wenn alle Kollegen im Internet privat surfen mag es erst einmal darauf hinweisen, dass dies gestattet sei, dennoch empfehle ich jedem neuen Mitarbeiter, sich hierüber zu informieren.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber trotz Verbot einen Angestellten beim privaten Surfen erwischt. Eine direkte und sofortige Kündigung wird sich i.d.R nicht durchsetzen lassen. Zu rechnen ist allerdings mit einer Abmahnung und dem Hinweis, dass im Wiederholungsfalle die Kündigung erfolgt. Allerdings wurde mit einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Akteneichen: 2 AZR 581/04) durchaus eine Kündigung ohne Abmahnung zugebilligt, weil bereits im streitgegenständlichem Verfahren, eine Stunde pro Tag in der Arbeits-/Dienstzeit privat gesurft wurde. Auf jeden Fall muss sich der Beschäftige nun mehr auf eine besondere „Überwachung“ einstellen. Und noch etwas, das Ansehen von möglichen Pornoseiten bzw. erotischen Videos könnte durchaus schon ohne Abmahnung zur Kündigung führen, wenn das Anstandsgefühl und/oder die moralische Ethik des Arbeitgebers verletzt wird.
In vielen Fällen erhält ein angestellt Beschäftigter den Auftrag, sich im Internet über eine Angelegenheit „schlau“ zu machen. Dies ist erst einmal kein privates Surfen, wenn es dem ersteilten Auftrag entspricht. Machen Sie aber nicht den Fehler, sich Meinungen über die sozialen Netzwerke ohne Absprache mit dem Vorgesetzten einzuholen. Wer z.B. auf seinem FB-Account postet, dass der Arbeitgeber beabsichtigt, folgende Maschinen oder eine bestimmte Software zu installieren und man würde sich gerne mit anderen Nutzern austauschen, verletzt die Schweigepflicht und gibt u.U. Betriebsgeheimnisse preis.
Die Beantwortung privater E-Mails dürften genau so in die Kategorie des surfens fallen. Schließlich werden ja auch private Telefongespräche nicht geduldet. Anders allerdings sieht es bei betrieblich bedingten Privatnachrichten aus. Wer beispielsweite mitteilt, dass er heute länger arbeiten muss und daher die Kinder nicht abholen kann, wird nicht mit einer Abmahnung rechnen müssen.
Ihr
Heinrich Schreiber
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Internetsurfen am Arbeitsplatz bis der Boss kommt,
Interessantes Thema … ich kenn von einigen Bekannten, das Seiten wie Facebook einfach auf Arbeit gesperrt sind und man eben nichtmal Zugriff drauf hat, manchmal nimmt das wahrscheinlich echt überhand. Und von anderen grad das genaue Gegenteil, das sie eben auch privat surfen dürfen, weil das wohl sich positv auf die eigene Arbeit auswirkt, wenn man kurzzeitig einfach mal den Kopf frei macht.
Ja, davon habe ich auch schon gehört und gelesen. Wie immer hat alles zwei Seiten 😉
Liebe Grüße
Heinrich Schreiber
Hallo Heinricht,
sehr guter Artikel, der wirklich aufzeigt, wo die Grenzen beim privaten Surfen im Internet liegen.
Beste Grüße
Dieter
Danke Dieter,
du leistest aber auch gute Arbeit auf deinem Blog http://www.internetrecht-infoblog.de
Viele Grüße
Heinrich
Ein Grund mehr warum Menschen über eine Selbständigkeit nachdenken sollten, denn dann ist es zwar nicht unbedingt sinnvoller, zwischen durch privat zu Surfen, aber wenn man mal eine kleine Pause / Ablenkung braucht, legitim und nicht verboten :-).